Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 10.12.1998 - 2/24 S 109/98, 2-24 S 109/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1145
Wird zitiert von ... (7)
- LG Kleve, 10.08.2000 - 6 S 85/00
Umfang der Informationspflicht des eine Pauschalreise vermittelnden Reisebüros; …
Bisher hat, soweit ersichtlich, ausschließlich das LG Frankfurt a.M. (NJW-RR 1999, 1145 = RRa 1999, 55) entschieden, dass das Reisebüro nicht verpflichtet sei, von sich aus auf die Einreisebestimmungen für das Zielland hinzuweisen.Die Kammer schließt sich der vorstehend skizzierten Ansicht des LG Frankfurt a.M. (NJW-RR 1999, 1145 = RRa 1999, 55) an.
Auch wenn Reisebüros mit ihrer Sachkunde werben, nehmen sie damit lediglich das normale, ihren primären Aufgabenbereich betreffende Verhandlungsvertrauen und kein darüber hinaus gehendes, besonderes Vertrauen im Hinblick auf die Einreisebestimmungen des Ziellandes oder sonstige mit der Vertragsdurchführung in Zusammenhang stehende Umstände in Anspruch; allein die möglicherweise vorhandene Sachkunde reicht dazu jedenfalls nicht aus (LG Frankfurt a.M. NJW-RR 1999, 1145 = RRa 1999, 55).
- LG Coburg, 16.11.2001 - 32 S 135/01
Reisebürobetreiber: Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich
Ein Reisebürobetreiber haftet deshalb grundsätzlich nicht für die Unterlassung einer Information, die nach der Natur der Sache in den Kompetenzbereich des Reiseveranstalters fällt (so auch LG Frankfurt a.M., NJW-RR 1999, 1145/1149).Einen größeren Umfang hat die Aufgabe des Reisevermittlers jedoch nicht (vgl. LG Frankfurt a.M. NJW-RR 1999, 1145).
Die besondere Sachkunde eines Reisebüros und Reisevermittlers hinsichtlich seiner Tätigkeit alleine reicht somit nicht zur Begründung eines besonderen persönlichen Vertrauens aus (vgl. BGH NJW 1990, 506; LG Frankfurt a.M. NJW-RR 1999, 1145).
- AG Kronach, 28.06.2001 - 1 C 69/01
Informationspflicht des Reisebüros / Einreisebestimmungen
Einen größeren Umfang hat die Aufgabe des Reisevermittlers jedoch nicht (vgl. LG Frankfurt am Main, NJW-RR 1999, 1145).Die besondere Sachkunde eines Reisebüros und Reisevermittlers hinsichtlich seiner Tätigkeit alleine reicht somit nicht zur Begründung eines besonderen persönlichen Vertrauens aus (vgl. BGH, NJW 1990, 506; LG Frankfurt am Main, NJW-RR 1999, 1145).
- LG Bremen, 05.08.2004 - 2 S 122/04
Umfang der sich aus einem Reisevermittlungsvertrag ergebenden Nebenpflichten …
Während einige Gerichte eine Pflicht des Reisebüros, über die Notwendigkeit eines Reisepasses aufzuklären, ablehnen (LG Kleve, NJW-RR 2002, 557; LG Baden-Baden, RRa 2003, 82), vertritt das LG Frankfurt am Main die Auffassung, dass die Erteilung eines entsprechenden Hinweises zu den vertraglichen Pflichten eines Reisebüros gehöre (NJW-RR 2001, 1423 unter ausdrücklicher Aufgabe der früheren Rechtsprechung, vgl. LG Frankfurt am Main, NJW-RR 1999, 1145). - LG Baden-Baden, 07.03.2003 - 2 S 104/02
Positive Vertragsverletzung eines Reisevermittlungsvertrages: Ablehnung von …
Der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen einem Reisevermittler und einem Reisekunden begründet nämlich auch unter Berücksichtigung des Vertrauens des Reisenden in die Sachkunde des Reisebüros und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung keine Pflicht des Reisebüros, ungefragt über die Einreisebestimmungen des Ziellandes aufzuklären (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.12.1998, NJW-RR 1999, 1145; LG Kleve, Urteil vom 10.08.2000, NJW-RR 2002, 557). - AG Montabaur, 19.02.2013 - 5 C 293/12
Pauschalreisevertrag: Rechtsbeziehungen zwischen dem Reisenden und dem Reisebüro; …
Zwischen einem Reisebüro, das Agenturverträge mit verschiedenen Reiseveranstaltern geschlossen hat, und dem Beratung bei der Auswahl einer Pauschalreise wünschenden Reisekunden kommt ein eigenes Vertragsverhältnis mit Haftungsfolgen für das Reisebüro zustande (Anschluss LG Frankfurt, 10. Dezember 1998, 2/24 S 109/98, NJW-RR 1999, 1145 und LG Kleve, 10. August 2000, 6 S 85/00, NJW-RR 2002, 557).(Rn.7). - OLG Koblenz, 24.04.2001 - 3 U 982/00
Beratungspflichten eines Reisebüros über Reiseversicherungen
In diesem Zusammenhang liegt zum einen eine Pflichtverletzung des Reisebüros dann vor, wenn über den Umfang eines Versicherungspaketes fehlerhaft aufgeklärt wird (vgl. LG Frankfurt NJW-RR 1999, 1145).